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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pantone, Inc.

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Pantone, Inc. (im Folgenden "Pantone") und dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Produkten im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (Ausnahme: Abschnitt C - Zusätzliche Bestimmungen für das Produkt PANTONE huey).
1.2 Diese AGB von Pantone gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Pantone hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch, wenn Pantone in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte über den Verkauf und die Lieferung von Produkten mit dem Kunden.
1.4 Diese AGB enthalten in Abschnitt A allgemeine Bestimmungen, die für den Verkauf und die Lieferung aller von Pantone angebotenen Produkte gelten. Abschnitt B enthält zusätzliche Bestimmungen für den Verkauf und die Lieferung von Softwareprodukten. Abschnitt C enthält zusätzliche Bestimmungen für den Verkauf und die Lieferung des Produktes PANTONE huey. Abschnitt D regelt das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.

2. Angebote

2.1 Unser Angebot ist freibleibend und richtet sich ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk, Verwaltung, Gewerbe, Freiberufler und Dienstleister. Mit der Bestellung bestätigt der Besteller/Käufer die Verwendung und Nutzung der Ware im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (Ausnahme: Abschnitt C - Zusätzliche Bestimmungen für das Produkt PANTONE huey).
2.2 Preisänderungen, Irrtümer, Schreibfehler und technische Änderungen vorbehalten. Farben können durch die Monitordarstellung erheblich von den Originalfarben abweichen.
2.3 Der Kunde bekommt nach seiner über die Website von Pantone (www.pantone.de) getätigten Bestellung eine Zugangsbestätigung, welche von den Servern von Pantone automatisch generiert wird. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
2.4 Der Auftrag des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn Pantone dem Kunden eine Auftragsbestätigung (auch mittels E-Mail oder Telefax) zusendet oder im Falle des Fehlens einer solchen Auftragsbestätigung die bestellten Produkte liefert.

3. Lieferung

3.1 Pantone wird sich bemühen, innerhalb kurzer Zeit nach Absendung der Auftragsbestätigung, i. d. R. innerhalb von 24 Stunden, die vom Kunden bestellten Produkte zu versenden.
3.2 Alle Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Die Lieferfrist steht stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unter dem Vorbehalt freier betrieblicher Ressourcen.
3.3 Wird die Lieferung aufgrund von Umständen, für die weder Pantone noch der Kunde verantwortlich sind, oder aufgrund von Umständen, für die allein oder weit überwiegend der Kunde verantwortlich ist, unzumutbar erschwert, so verlängert sich die Lieferfrist um einen der Dauer des Vorliegens des betreffenden Umstands entsprechenden Zeitraum.

4. Verpackung und Versand

4.1 Der Kunde trägt die Kosten für Transport und Verpackung:
Für Bestellungen berechnen wir pauschal € 9,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verpackung, Versand und Versicherung. Bei Lieferungen nach Österreich betragen die Versandkosten pauschal € 15,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Die Produkte von Pantone werden in einem von der Transportperson für Pantone vorgehaltenen, europäischen Lager aufbewahrt. Die Gefahr des Untergangs geht spätestens über, wenn die bestellten Produkte auf Weisung von Pantone dieses Lager verlassen.
4.3 Verpackung, Versandweg und Transportmittel bleiben der Wahl von Pantone überlassen.
4.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des Untergangs mit der Aussonderung der zu liefernden Produkte und der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.5 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber der Transportperson geltend zu machen.

5. Preise / Zahlung

5.1 Die Preise ergeben sich aus den am Tag der Bestellung gültigen Preisangaben auf der Website von Pantone (www.pantone.de).
5.2 Die dort angegebenen Preise sind Nettopreise (Ausnahme: beim Produkt PANTONE huey wird zustätzlich zum Nettopreis auch der Preis inkl. der gesetzlichen MwSt. angegeben) und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe, falls diese anfällt.
5.3 Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt per Kreditkarte oder per Bankeinzug/Elektronischem Lastschriftverfahren (ELV).

6. Haftung

6.1 Pantone haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Für sonstige Schäden haftet Pantone, sofern sich nicht aus einer von Pantone übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
6.2.1 Pantone haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden und für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.
6.2.2 Pantone haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten (1. Alternative) sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von Pantone grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden (2. Alternative).
6.2.3 Im Rahmen von Ziffer 6.2.2 dieses Abschnitts 1. Alternative haftet Pantone nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
6.2.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Pantone ausgeschlossen.

7. Produktbeschreibung und Mängelhaftung

7.1 Die vertragliche Beschaffenheit der zu liefernden Produkte ergibt sich aus den auf der Website von Pantone am Tag der Bestellung befindlichen Produkterläuterungen. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der zu liefernden Produkte schuldet Pantone nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der zu liefernden Produkte in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung herleiten, es sei denn, Pantone hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von Pantone.
7.2 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der zu liefernden Produkte informiert und trägt das Risiko, dass diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Pantone beraten zu lassen.
7.3 Pantone steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Mängeln sind:
7.3.1 Mängel werden von Pantone innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von Pantone durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von Pantone abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte wegen Mängeln uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Mangel handelt.
7.3.2 Pantone haftet nicht für Mängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder nicht ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen.

8. Verjährung

8.1 Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjährt der Nacherfüllungsanspruch des Kunden wegen
- eines Sachmangels oder
- eines Rechtsmangels, der nicht in einem Herausgabeanspruch eines Dritten aus Eigentum oder aus einem sonstigen dinglichen Recht besteht,
innerhalb von zwölf Monaten beginnend mit der Übergabe der Produkte.
8.2 Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen , verjährt der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen - eines Sachmangels oder - eines Rechtsmangels, der nicht in einem Herausgabeanspruch eines Dritten aus Eigentum oder aus einem sonstigen dinglichen Recht besteht, innerhalb von zwölf Monaten beginnend mit der Übergabe der Produkte. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
8.3 Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – innerhalb von zwei Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruchs . Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

B. Besondere Bestimmungen für Software

1. Anwendungsbereich

1.1 Kauft der Kunde von Pantone ein Software-Produkt, so räumt ihm Pantone hieran ein Nutzungsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für Updates der Software entsprechend.

2. Art der Lieferung

Die Software wird dem Kunden nebst Dokumentation auf einem Datenträger geliefert. Ansonsten gelten für die Lieferung die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitt A.

3. Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte

3.1 Pantone räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation ein.
3.2 Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installationen der Software auf dem Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
3.3 Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation schließt das Recht ein, zu Sicherungszwecken eine Kopie der erworbenen Software anzufertigen und, soweit es aus Gründen der Datensicherung unerlässlich ist, turnusmäßig auch eine Sicherungskopie des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Software zu erstellen. Dabei müssen Urheberrechts-Vermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale in jedem Fall mitreproduziert werden. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.
3.4 Weitergehende Sicherheitskopien oder Vervielfältigungen, wozu auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker sowie das Fotokopieren der Dokumentation gehört, darf der Kunde nicht anfertigen.
3.5 Der Kunde wird sicherstellen, dass jedes einzelne von Pantone gelieferte Softwareprodukt nicht von mehreren Anwendern gleichzeitig genutzt wird. Zu einer gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Anwender bedarf der Kunde einer zusätzlichen Rechteeinräumung durch Pantone.

4. Weiterveräußerung und Weitervermietung

4.1 Der Kunde darf die Software einschließlich der Dokumentation endgültig an Dritte veräußern oder unentgeltlich weitergeben, wenn sich der erwerbende Dritte mit der Weitergeltung der in diesen AGB festgelegten Bedingungen für die Nutzung auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Bei Weitergabe muss der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software. Der Kunde ist verpflichtet, Pantone den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitzuteilen.
4.2 Der Kunde darf die Software einschließlich der Dokumentation Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung oder des Leasing geschieht, der Dritte sich mit der Weitergeltung der in diesen AGB festgelegten Bedingungen für die Nutzung auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung an den Dritten steht dem Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu.
4.3 Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die in diesen AGB festgelegten Bedingungen für die Nutzung verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Das gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Dritten.

5. Programmänderungen

5.1 Ein Eingriff in den Programmcode (Dekompilierung oder Reverse Engineering) oder eine Änderung der Software durch den Kunden ist unzulässig, sofern sie nicht der Beseitigung eines Mangels dient und Pantone mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist bzw. diese ablehnt oder der Eingriff zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen erforderlich ist.
5.2 Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird.
5.3 Wenn durch die in den Ziffern 5.1 und 5.2 dieses Abschnitts beschriebenen Handlungen eine Preisgabe wichtiger Programmierfunktionen und Arbeitsweisen zu befürchten ist, darf der Kunde einen kommerziell arbeitenden Dritten mit diesen Handlungen nur beauftragen, wenn Pantone deren Vornahme ablehnt und der betreffende Dritte mit Pantone nicht in einem tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerbsverhältnis steht.
5.4 Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht geändert oder entfernt werden.

6. Schutzrechtsverletzungen (Rechtsmängel)

Abweichend von Ziffer 7 in Abschnitt A gelten für Rechtsmängel an Softwareprodukten die folgenden Bestimmungen.

6.1 Nehmen Dritte den Kunden wegen Verletzung eines Schutzrechts durch die Verwendung der Software in Anspruch, so hat der Kunde Pantone hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Pantone wird die Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt Pantone deshalb die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird Pantone die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.
6.2 Sollte die Software Gegenstand einer Schutzrechtsverletzung sein oder möglicherweise werden, wird Pantone den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist beheben. Dies geschieht nach Wahl von Pantone, indem diese
- das Recht erwirkt, die Software weiterhin benutzen zu dürfen, oder
- die Software in zumutbarem Umfang ändert oder ersetzt.
6.3 Wenn es Pantone nicht gelingt, den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist zu beheben, oder wenn die Behebung des Grundes für die Schutzrechtsbeanstandung dem Kunden unzumutbar ist oder von Pantone abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, steht dem Kunden – unbeschadet möglicher Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
6.4 Pantone haftet bei einer Schutzrechts-Verletzung nur, sofern die Software entsprechend diesen AGB eingesetzt wurde. Eine Haftung von Pantone entfällt daher insbesondere, falls Ansprüche Dritter daraus entstehen, dass die Software
- vom Kunden oder von einem nicht von Pantone autorisierten Dritten geändert wurde,
- mit nicht von Pantone zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden, in Betrieb genommen oder genutzt wird, oder
- außerhalb der auf der Webseite von Pantone (www.pantone.de) empfohlenen Hardware- oder Softwareumgebung eingesetzt wird.
Sollten insoweit Ansprüche gegen Pantone geltend gemacht werden, stellt der Kunde Pantone hiervon frei.

C. Zusätzliche Bestimmungen für das Produkt PANTONE huey

1. Anwendungsbereich

Das Angebot ist freibleibend und richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Verwaltung, Gewerbe, Freiberufler, Dienstleister und Privatpertsonen.

2. Rückgaberecht für Privatpersonen

2.1 Privatpersonen können das auf www.pantone.de erworbene Produkt PANTONE huey ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurücksenden. Beträgt der Warenwert mehr als € 40,00 , werden die Versandkosten vpn Pantone übernommen, andernfalls muss die Rücksendung ausreichend frankiert werden.

Rücksende-Anschrift:
Pantone Europe GmbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Deutschland

Für die Rücksendung bitten wir Folgendes zu beachten:
- Bitte melden Sie sich schriftlich oder telefonisch (+49 (0) 711 664 75 990) bei uns, wenn Sie den bestellten Artikel zurückschicken wollen. Wir werden Ihnen dann eine Paketmarke der Deutschen Post zuschicken, mit der Sie die Rücksendung ausreichend frankieren können.
- Bitte schicken Sie den artikel vollständig mit der Originalverpackung an uns zurück - so ist eine schnelle Abwicklung gewährleistet.
- Damit wir unseren service verbessern können, bitten wir Sie, uns den Rücksendegrund zu nennen.
2.2 Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware Gebrauch machen, wird der Kaufvertrag hinfällig. Im Falle der Rückgabe erfolgt eine Gutschrift bereist geleisteter Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten Ware.
2.3 Bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder mangelhafte Verpackung der Rücksendung behalten wir uns vor, Ersatzansprüce geltend zu machen.
2.4 Industrie, Handel, Handwerk, Verwaltung, Gewerbe, Freiberufler und Dienstleister haben kein Rückgaberecht.

D. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1.1 Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Pantone und dem Kunden gilt für alle Lieferungen, die in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs oder der Schweiz erfolgen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Übereinkommen).
1.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB zwischen Pantone und dem Kunden geschlossen werden – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist Stuttgart.

 
 
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